Stellenausschreibung
Die Stadtwerke Hürth, Anstalt des öffentlichen Rechts, sind das technische Dienstleistungsunternehmen der Stadt Hürth und ihre über 60.000 Einwohner/innen. In den Sparten Wasser-, Energieversorgung, Entwässerung, Straßenwesen, ÖPNV, Stadtservice und Reinigung sowie Grünflächen beschäftigen wir über 300 Mitarbeiter/innen. Wir verfügen über ein Wasserwerk, eine Kläranlage und versorgen rd. 60 % der Hürther Bevölkerung mit Fernwärme. Als zentraler „Daseinsvorsorger Hürths“ arbeiten wir zukunftsorientiert an Lösungen für die wesentlichen Herausforderungen unserer Zeit (umweltverträgliche Mobilität, Digitalisierung, Klimaschutz, u. v. a. m.).
Engagierten Schulabgängerinnen und Schulabgängern bieten wir folgende attraktive Ausbildungsmöglichkeit:
Ausbildung zum(r) Umwelttechnologe/-technologin – Abwasserbewirtschaftung (m/w/d)
Mindestvoraussetzungen: Guter Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsbeginn: 01.08.2025
Neben der praktischen Ausbildung in der betriebseigenen Kläranlage erhalten Auszubildende regelmäßig
eine praktische Wissensvermittlung in überbetrieblichen Einrichtungen in Essen und Gelsenkirchen.
Gefordert wird eine besondere Neigung zu den Fächern Chemie, Physik, Biologie und Mathematik.
Technische und handwerkliche Fähigkeiten sowie Interesse an unterschiedlichen Fachgebieten
werden vorausgesetzt.
Die Stadtwerke Hürth streben an, die Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf zu verwirklichen. Aus diesem Grunde sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Gegebenenfalls ist eine Stellenbesetzung in Teilzeit möglich. Soweit das Einsatzgebiet es zulässt, sind Bewerbungen von Schwerbehinderten grundsätzlich erwünscht.
Fühlen Sie sich angesprochen, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (tabellarischer Lebenslauf und Zeugnisse etc.) bis zum 15.03.2025 an:
Stadtwerke Hürth
Personalentwicklung
Frau Kofahl | Frau Marx
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth
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Die Stadtwerke Hürth AöR speichern und verarbeiten die Bewerberdaten nach § 18 Abs. 1 DSG NRW n.F.. Die Daten werden nach Beendigung des Bewerberverfahrens nach § 18 Abs. 7 gelöscht. Der Bewerber erteilt hierzu mit der Zusendung seiner Bewerbung ausdrücklich sein Einverständnis.